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Security Advice - Sicherheitshinweise aktuell

Carlson Wagonlit Travel informiert

25.10.2006 
Neue Handgepäck-Bestimmungen der EU

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Ab dem 06. November 2006 werden die Handgepäckbestimmungen bei Abflügen aus der Europäischen Union unabhängig vom Zielflughafen neu geregelt. Flüssigkeiten dürfen nur noch eingeschränkt in die Flugzeugkabine mitgenommen werden. Auch die maximale Handgepäckgröße wird neu geregelt.

Folgende Neuregelungen gelten im Einzelnen:

  • Flüssigkeiten oder vergleichbare Produkte in ähnlicher Konsistenz wie z. B. Gels, Sprays, Shampoos, Lotionen, Cremes oder Zahnpasta dürfen zukünftig nur noch in kleinen Einzelbehältnissen mit einer Füllmenge bis zu je 100 ml mitgenommen werden.
  • Alle einzelnen Behältnisse müssen in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel, einem sogenannten Zipper, mit einem maximalen Fassungsvermögen von einem Liter transportiert und zum separaten Röntgen vorgezeigt werden. Es ist pro Passagier nur ein Beutel erlaubt.
  • Medikamente und Spezialnahrung wie z. B. Babykost, die während des Fluges an Bord benötigt werden, können auch außerhalb des Beutels mitgenommen werden. Die Passagiere müssen diese an der Kontrollstelle ebenfalls getrennt vom übrigen Handgepäck vorlegen und den Bedarf plausibel begründen.
  • Duty Free Waren wie Spirituosen oder Kosmetika, die am Tag des Fluges in einem Geschäft nach der Bordkartenkontrolle an einem EU-Flughafen oder an Bord eines Flugzeuges einer EU Fluggesellschaft gekauft wurden, dürfen vom Passagier mit durch die Sicherheitskontrolle genommen werden, wenn sie sich in einem transparenten, vom Verkaufspersonal versiegelten Beutel befinden. Der Beutel muss einen von außen lesbaren Beleg enthalten, auf dem Verkaufsdatum und –ort festgehalten sind.
  • Für Flüge in die USA und nach UK gelten derzeit noch gesonderte Vorschriften.
  • Die Handgepäckgröße wird auf die Maße 56 cm x 45 cm x 25 cm beschränkt. Diese Regelung wird erst am 6. Mai 2007 rechtsgültig.

Hier erhalten Sie auch weitere detaillierte Hinweise der EU-Kommission »

04.10.2006 
Neue EU-Bestimmungen zur Flugsicherheit: Flüssigkeiten dürfen nur noch in Klarsichtbeuteln mit an Bord

Die Europäische Union will die Mitnahme von Flüssigkeiten an Bord von Flugzeugen aus Sicherheitsgründen stark begrenzen. Die EU-Mitgliedstaaten billigten jetzt einen Vorschlag von EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot. Er sieht vor, dass einzelne Flüssigkeitsbehälter nicht mehr als 100 Milliliter fassen dürfen.

Die Flüssigkeitsbehälter sollen in einem durchsichtigen wiederverschließbarem Plastikbeutel mit maximal 1 Liter Inhalt mitgeführt werden. Nur unter bestimmten Auflagen können Passagiere in den Duty-free-Läden an Flughäfen gekaufte größere Flaschen oder Behälter mit in die Kabine nehmen.

Das Handgepäck soll auf eine Größe von 56 x 45 x 25 Zentimeter begrenzt werden. Ausnahmeregeln gibt es für Musikinstrumente. Bei den Sicherheitskontrollen sind Mäntel und Jacken auszuziehen. Notebooks und andere elektronische Geräte müssen aus den Taschen genommen werden.

Die neuen Regeln treten Anfang November 2006 in Kraft.

27.09.2006 
USA erlauben wieder Flüssigkeiten im Handgepäck

Amerikanische und kanadische Behörden haben jetzt das Mitte August verhängte generelle Verbot gelockert, Flüssigkeiten mit in die Flugzeugkabine zu nehmen. So dürfen die Passagiere zum Beispiel wieder Getränke aus den Duty-Free-Shops im Handgepäck mit an Bord bringen. Auch Shampoos, Sprays oder Gels sind wieder erlaubt. Allerdings nur in begrenztem Maß und unter bestimmten Bedinungen. Sie müssen in kleinen Reisebehältern, die in einer durchsichtigen kleinen Plastiktüte verstaut sind, durch die Kontrollen geführt werden.

Weitere Informationen unter www.tsa.gov

22.09.2006 
Briten erlauben größeres Handgepäck

Das britische Verkehrsministerium hat die Sicherheitsvorschriften für die Mitnahme von Handgepäck im Flugzeug gelockert. Nun dürfen Passagiere, die in Großbritannien starten oder umsteigen, wieder größere Gepäckstücke mit den Abmessungen 56 x 45 x 25 Zentimeter mit in die Flugzeugkabine nehmen. Allerdings ist für jeden Passagier nur ein Gepäckstück erlaubt. Ausnahme sind Musiker, die ihr Musikinstrument zusätzlich mitnehmen dürfen. Die Bestimmungen zur Mitnahme von Flüssigkeiten und elektronischen Geräten bleiben unverändert.

Weitere Informationen in engl. Sprache »

18.08.2006 
Ausschluss von Flüssigkeiten im Handgepäck gilt nur auf USA-Flügen

Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) bittet um Verständnis für die Unannehmlichkeiten, die den Fluggästen durch die Umsetzung neuer Sicherheitsauflagen seit dem 10. August entstehen können. Anfragen von Fluggästen mit ausländischen Zielflughäfen haben zwischenzeitlich gezeigt, dass über den Geltungsbereich der verschärften Sicherheitsvorkehrungen trotz breiter Medienberichterstattung noch immer Informationslücken bestehen. Die ADV weist daher darauf hin, dass die von der Bundesregierung umgesetzten zusätzlichen Auflagen der US-amerikanischen Heimatschutzbehörde nur für US-amerikanische Fluggesellschaften sowie für Flüge anderer Airlines mit Zielorten in den USA gelten.

Auf diesen Flügen dürfen die Passagiere die Sicherheitskontrollen nur passieren, wenn sie in ihrem Handgepäck - außer den ohnehin verbotenen Gegenständen - auch keine Flüssigkeiten, Gels oder vergleichbare Gegenstände in ähnlicher Konsistenz mit sich führen. Dazu gehören beispielsweise Getränke, Shampoo, Sonnenlotion, Cremes, Zahncreme und Haargel.

Weiterhin mitgeführt werden dürfen Babynahrung, -milch oder -säfte - sofern das Baby/Kleinkind mitreist - persönlich verschriebene Medikamente, die mit den Angaben auf dem Flugticket übereinstimmen, und während des Fluges dringend notwenige Medikamente wie beispielsweise Insulin.

Für alle übrigen Flüge im In- und Auslandsverkehr gilt weiterhin ausschließlich die vom Bundesverkehrsministerium im Jahr 2004 veröffentlichte Liste über "Verbotene Gegenstände auf Flugreisen".

Die ADV betont in diesem Zusammenhang, dass alle Waren, die im Sicherheitsbereich eines Flughafens erworben werden können, vor ihrer Verbringung in diesen Bereich bereits sicherheitsüberprüft wurden.

16.08.2006 
Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen auf USA- und UK-Flügen

Für alle Lufthansa-Flüge aus UK sowie alle USA-Flüge gelten für die Mitnahme von Handgepäck an Bord aktuell zusätzliche Bestimmungen.

Wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die unseren Fluggästen durch diese Auflagen der Behörden entstehen können. Lufthansa rät ihren Fluggästen, die Mitnahme von Handgepäck auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen und frühzeitig am Flughafen einzutreffen.

Hier im Überblick:

USA: Auf Anordnung der deutschen und amerikanischen Behörden gelten auf Flügen in und von die USA seit 10. August 2006 neue Regelungen.

Passagiere in die USA dürfen ab sofort weder Flüssigkeiten noch Gels - gleich welcher Größe - im Handgepäck in die Flugzeugkabine mitführen. Dazu zählen

  • Getränke
  • Shampoos
  • Sonnenmilch
  • Cremes
  • Zahnpasta
  • Parfum
  • Haargel
  • Flüssigkeiten ähnlicher Konsistenz

Weiterhin dürfen mitgeführt werden

  • Elektronische Geräte wie Mobiltelefone, Digitalkameras, MP3-Spieler und Laptops
  • Babynahrung, -milch oder –säfte (wenn das Baby / Kleinkind mitreist)
  • Dringend notwendige Medikamente, wenn der Name auf dem Medikament oder Rezept mit dem auf dem Ticket übereinstimmt

Die genannten Gegenstände müssen schon vor Beginn der Reise im Gepäck verstaut und aufgegeben werden.

Großbritannien: Folgende Bestimmung zu Mitnahme von Handgepäck gilt nur auf Flügen aus oder über Großbritannien. Für die Hinflüge gelten hingegen die normalen Gepäckbestimmungen der Lufthansa.

Fluggäste dürfen ein Handgepäckstück mit an Bord nehmen, das die folgenden Maße im Umfang nicht überschreiten darf:
45 x 35 x 16 cm.
(normale erlaubte Handgepäckgröße: 55 x 40 x 20 cm)

Das Handgepäck darf neben den üblichen Beschränkungen folgende Gegenstände nicht enthalten:

  • Sämtliche Flüssigkeiten
  • Kosmetik und Toilettenartikel, wie z.B. Gels, Pasten, Cremes und Lotionen, Gemische aus flüssigen und festen Stoffen, Parfums und Behälter unter Druck. Diese Gegenstände müssen im aufgegebenen Gepäck transportiert werden.
  • Feuerzeuge dürfen weder im Handgepäck (zum Zeitpunkt der Sicherheitskontrolle) noch im aufgegebenen Gepäck mitgenommen werden. Diese können nach der Sicherheitskontrolle am Flughafen gekauft werden.

Im Handgepäck dürfen enthalten sein:

  • Elektronische Geräte wie Mobiltelefone, Digitalkameras und MP3-Spieler. Laptops und größere elektrische Geräte (z.B. Fön) müssen für die Sicherheitskontrolle ausgepackt und geröntgt werden.
  • Verschreibungspflichtige Medikamente in flüssiger Form, wenn diese während des Fluges benötigt werden (z.B. Medikamente für Diabetiker)
  • Babymilch und flüssiger Babynahrung (dabei muss der begleitende Fluggast von jeder Flasche probieren).